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Bei der Umsetzung scheitert´s

2. März 2022 by M D Leave a Comment

Wird es bald eine Impfpflicht geben? Diese Frage stellen sich momentan viele. Für so eine Impfpflicht müsste ein eigenes Gesetz in Kraft treten. So ein Gesetz darf allerdings nur eingeführt werden, wenn es nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht.Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Damit eine Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, nicht rechtswidrig ist, muss sie verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Maßnahme einen legitimen Zweck verfolgen muss. Zudem muss sie sowohl geeignet, erforderlich als auch angemessen sein.

Ob eine Impfpflicht jetzt grundgesetzkonform ist? Selbst bei Juristen gibt es verschiedene Meinungen. Einige sagen, dass eine Impfpflicht nicht dem Grundgesetz widerspreche, andere meinen, sie sei nicht verhältnismäßig.
Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, muss ein legitimer Zweck verfolgt werden. Der Zweck in diesem Fall ist der Schutz von Leben, da die Impfung einen schweren Krankheitsverlauf meistens verhindert. Auch ist eine Impfpflicht erforderlich, wenn sich nicht genügend Menschen freiwillig impfen lassen, um eine Herdenimmunität herzustellen, was dann der Fall wäre.
Geeignet ist die Impfpflicht jedoch nur bedingt, da sie praktisch sehr schwer umsetzbar wäre. Eine funktionierende Impfpflicht gibt es bisher nur in drei Ländern beziehungsweise Staaten: dem Vatikanstaat mit 900 Einwohnern, und Turkmenistan und Tadschikistan mit jeweils unter 10 Millionen Einwohnern. In Deutschland gibt es jedoch über 83 Millionen Einwohner und bisher auch noch kein Impfregister, was das Umsetzen einer Impfpflicht deutlich erschweren würde.
Eine Impfpflicht wäre angemessen, um die Pandemie zu stoppen. Allerdings wäre es schwierig, einen angemessenen Weg zur Umsetzung zu finden, da mehrere Grundrechte dabei verletzt werden könnten (Grundgesetz Art. 1 Abs. 1: Menschenwürde; Art. 2 Abs. 1,2: Allgemeine Handlungsfreiheit, Körperliche Unversehrtheit). Auch die Impfpflicht für Teilgruppen der Bevölkerung (z.B. Personen mit einem sozialen Beruf, die allein durch das Ausüben ihres Jobs gefährdet sind), ändert nichts an der Verletzung der Grundrechte.
Meiner Meinung nach ist deshalb die Impfpflicht nur teilweise mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, denn die Umsetzung ist nicht realistisch; daher würde der Zweck nicht erreicht werden. Außerdem würden die Konsequenzen, die aus einer Impfpflicht folgen müssten, die Rechte des Einzelnen untergraben.

Junia David

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Filed Under: Aktuelles

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